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Flexibel entwickeln – Agile Softwareentwicklung in IT-Projekten

Die Durchführung von IT- Projekten nimmt viel Zeit und Ressourcen des Unternehmens in Anspruch. Investitionen in ein IT-Projekt können leicht in die Millionen gehen; auch Projekte in einem kleineren Umfang können für ein kleines Unternehmen eine bedeutende Mittelbindung bedeuten. Die Risiken im Zusammenhang mit IT-Projekten liegen in der oft unzureichenden Planung, der Vielzahl an Änderungen und Verzögerungen. Die agile Projektmethodik verspricht eine flexible und konfliktfreiere Projektdurchführung. Doch auch die agilen Projektmethode sollte vertraglich geregelt werden.

Von Jörg Bange

Das Ziel: Gewünschtes Ergebnis unter Einhaltung des Budgets

Grundsätzlich wünscht der Kunde, dass am Ende eines Projektes ein bestimmtes Ergebnis erreicht und das geplante Budget eingehalten wurde. Die rechtliche Grundlage ist in der Regel der Werkvertrag, nach dem das IT-Unternehmen einen bestimmten Erfolg schuldet.

Voraussetzung hierzu ist, dass am Anfang definiert wird, welches das konkrete Ziel ist, dass erreicht werden soll. Und hier fangen die Schwierigkeiten an: Kaum ein Projekt lässt sich von Anfang bis zum Ende durchplanen. Es tauchen immer Schwierigkeiten auf. Probleme mit der IT-Struktur, eine Vielzahl von Änderungswünschen, betriebsinterne Wechsel der verantwortlichen Personen, etc.

Das Projekt sollte in Phasen aufgeteilt werden, um sich schrittweise dem Endergebnis zu nähern. Die Phasen gliedern sich in einem Standardprojekt wie folgt: Beratung und Analyse, rstellung eines Pflichtenheftes und anschließend dessen Umsetzung.

Einen anderen Weg geht die agile Softwareentwicklung.

Agile Methode soll teure Fehlentwicklungen vermeiden

Die agile Methode basiert auf der Erkenntnis, dass ein Softwareprojekt flexibel auf Anforderungen und Probleme reagieren muss. Ein Festhalten an einem starren Plan führt in der Softwareentwicklung oft nicht zum gewünschten Ergebnis.

Bei der agilen Programmierung wird eine umfangreiche Planungsphase vermieden. Es werden vielmehr in kurzen Entwicklungsschritten funktionsfähige Programmierergebnisse entwickelt, die dem Kunden vorgestellt werden. In enger Abstimmung mit dem Kunden werden seine Anforderungen umgesetzt und Änderungen flexibel aufgenommen. Es besteht eine enge Zusammenarbeit der Projektpartner und entsprechende technische und organisatorische Strukturen sollen teure Fehlentwicklungen vermeiden. 

Wie wird diese flexible Umsetzung vertraglich geregelt?

Für den IT-Anbieter ist die Vereinbarung von Dienstvertragsrecht vorteilhaft, weil hierbei nur die Leistung und nicht ein bestimmter Erfolg – wie es beim Werkvertrag der Fall ist – geschuldet wird. Ein Interessenskonflikt ergibt sich bei der Gewährleistung: Bei einem Dienstvertrag gibt es – grob gesprochen – keine Gewährleistung. Der Kunde hat jedoch hohes Interesse daran, dass Fehler oder Mängel auch nach Projektbeendigung kostenlos beseitigt werden sollen. Dieser Wunsch wird ihm nur beim Werkvertrag erfüllt.

Vertragliche Regelung der agilen Entwicklung

Wie können die starren werkvertraglichen Regeln mit der flexiblen agilen Projektmethodik vereinbart werden?

Aus meiner Sicht muss sich die flexible Methodik in den vertraglichen Vereinbarungen wiederfinden. Wird der IT-Dienstleister in das werkvertragliche Korsett mit Erfolgsgarantie und unbeschränkter Gewährleistung gezwungen, werden sich die gewünschten Effekte der agilen Programmierung nicht erreichen lassen.

Denkbar ist ein Rahmenvertrag, der für einen bestimmten Zeitraum ein bestimmtes Budget festlegt. Die Parteien definieren das Projekt, das in kleinen Schritten nach der agilen Methodik gegliedert und umgesetzt wird. Kurzfristiger Meetings zwischen den Projektleitern werden fest vereinbart. Für jedes Projekt wird eine Abnahmeprozedur festgelegt. Der Kunde muss im Gegenzug akzeptieren, dass Entwicklungen nicht direkt zum Ziel führen und trotzdem zu bezahlen sind. Aufgrund der kurzfristigen Prüfungsintervalle werden aus meiner Sicht kostspielige Fehlentwicklungen vermieden.

Fazit:

Die agile Entwicklungsmethodik ist nicht das Allheilmittel für jedes IT-Projekt. Bestimmte Projekte, wie zum Beispiel die Einführung von Standardsoftware mit Einrichtungs- und Anpassungsleistungen sind ggf. bei einer klassischen Projektmethodik besser aufgehoben. Wichtig ist es auch bei der agilen Programmierung vertraglich die Rechte und Pflichten der Parteien zu regeln. Hier können die Parteien schon bei der Vertragsverhandlung Flexibilität im Verhältnis zu den gesetzlichen Regelungen zeigen. Nicht nur die Projektmethodik, sondern auch die Vertragsgrundlagen sollte die Zufriedenheit der Beteiligten steigern.