Lizenzen und IT-Projekte
Bei der Durchführung von IT-Projekten stehen technische und kaufmännische Aspekte im Mittelpunkt. Auch wenn die Abwicklung überwiegend rechtlich abgesichert wurde, bleibt nicht selten eine Frage offen: Welche Lizenzen erhält das Unternehmen am Ende eines Projektes und in welchem Umfang können damit die Entwicklungen eigenständig genutzt und weiterentwickelt werden?
von Jörg Bange
Der Erwerb von Standardsoftware erfolgt üblicherweise zu den vorgegebenen Nutzungsreglungen, sprich: Lizenzen des Herstellers. Bei individuellen Entwicklungen sollte geregelt werden, welche Nutzungsrechte der Auftraggeber erwirbt. Haben die Parteien hierzu keine Vereinbarung getroffen, kann es zu Unsicherheiten bei der weiteren Nutzung kommen. In den AGB der Entwickler werden in der Regel nur eingeschränkte Nutzungsrechte bzw. Lizenzen eingeräumt und nicht selten wird das zur Weiterentwicklung notwendige Bearbeitungsrecht nicht übertragen.
Nur weil es sich um eine eigenständige Entwicklung handelt, erhält der Auftraggeber nicht zwangsläufig die exklusiven Rechte oder das Recht, die Software oder die Entwicklung (z.B. Website, Datenbank) selbst oder durch einen Dritten weiterzuentwickeln. Aber um überhaupt weiter entwickeln zu können, braucht man ggf. Zugriff auf den Quellcode. Doch hat das Unternehmen nicht automatisch Anspruch auf die Herausgabe dieses Codes.
So kann es passieren, dass man viel Geld investiert hat und im Zweifel doch von dem Entwickler (und damit von seinen Vergütungsvorstellungen) abhängig bleibt. Denn nur er kann fortentwickeln, weil nur er dieses Recht und den tatsächlichen Zugriff auf den Quellcode hat.
Es gilt also folgende Punkte zu beachten:
- Vereinbaren Sie ausdrücklich den Umfang der Nutzungsrechte an den Entwicklungen;
- Bestehen Sie auf die Einräumung der exklusiven Rechte an der Entwicklung und des Bearbeitungs- bzw. Weiterentwicklungsrechts;
- Der Entwickler muss zur Herausgabe des Quellcodes (ohne Zurückbehaltungsrecht) verpflichtet werden;
- Lassen Sie sich garantieren, dass der Entwickler zur Einräumung der Nutzungsrechte berechtigt ist und er mit von ihm eingesetzten Subunternehmern eine umfassende Rechteübertragung vereinbart hat und lassen Sie sich diese vorlegen.
Unsere Erfahrung zeigt, dass Auftraggeber wenig Aufmerksamkeit auf die Vereinbarung von Lizenzbestimmungen legen. Sie gehen gerade bei Individualentwicklungen davon aus, dass sie alle Rechte automatisch erwerben. Besser vorher genauer hinschauen und verhandeln, als nachher vor rechtlichen und tatsächlichen Abhängigkeiten stehen.